Züchter
Wer im Club für Amerikanische Collies züchten möchte, der muss sich vorher einer Eignungsprüfung unterziehen. Per Fragebogen werden verschiedene Wissensgebiete über Zucht, Haltung und Vererbung geprüft. Entsprechende Schulungsunterlagen und Literaturtipps können beim Club angefordert werden. Werden vom Prüfling mind. 80% der zu erreichenden Punktzahl erreicht, gilt die Eignungsprüfung als bestanden. Der Züchter und seine Zuchtstätte erhalten dann eine Bescheinigung und das Prädikat „Geprüfte und kontrollierte Zuchtstätte des CfAC e.V.", was als Qualitätsmerkmal zu werten ist.
Zuchtstätten
Wer eine Zuchtstätte innerhalb des CfAC e.V. anmelden will, der muss dazu einen schriftlichen Antrag beim 1. Vorsitzenden des CfAC e.V. einreichen. Nach Terminabsprache findet beim Antragsteller eine Zuchtstättenkontrolle durch Bevollmächtigte des CfAC e.V. statt. Die Zuchtstätte muss folgende Kriterien erfüllen:
Für tragende oder / und werfende Hündinnen und deren Würfe ist ein eigener Raum oder eine Abtrennung im Wohnbereich zu schaffen. Im Innenbereich muss den Hunden ein Auslauf von mind. 8 qm zur Verfügung stehen. Diese Unterbringung muss artgerecht sein und folgenden Anforderungen genügen:
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Der Raum muss jederzeit sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten werden. Er muss gut zu belüften sein und ausreichend vom Tageslicht erhellt werden. Der Raum sollte möglichst direkten Zugang zu einem Freiauslauf haben.
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Der Wurf- und Aufzuchtraum muss auf ca. 18-20 Grad Celsius temperiert sein; evtl ist eine zusätzliche Heizquelle in Form einer Wärmelampe über der Wurfkiste erforderlich, so dass eine Temperatur von 25 Grad Celsius in der Wurfkiste erreichbar ist.
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Es muss eine Wurfkiste vorhanden sein, die mind. 2qm Fläche aufweist (Mindestlänge 1 m)
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Außerhalb der Wurfkiste muss den Welpen altersgemäß Auslauf zur Verfügung stehen.
Die Welpen müssen bei angemessener Witterung ab der 5. Lebenswoche täglich mind. 2 Stunden in einen Freiauslauf gelassen werden. Dieser muss eine Mindestfläche von 25 qm aufweisen. Für den Auslauf gelten folgende Kriterien:
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Die Umzäunung jedes Auslaufs muss so beschaffen sein, dass sich die Hunde darin nicht verletzen können. Es muss ein Schutzdach/eine Schutzhütte im Auslauf vorhanden sein, die es den Welpen und der Hündin jederzeit ermöglicht, vor Sonne und Regen Schutz zu finden. Die Größe des Schutzes muss 1 qm für die Hündin zzgl. 0,2 qm je Welpe betragen.
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Ein Bereich der Auslauffläche sollte Naturboden ausweisen; für den anderen Teil sind Platten -, Klinker oder Betonböden mit guter Oberflächenentwässerung möglich.
Nach Besichtigung der Zuchtstätte wird dieselbe beurteilt. Bei Erfüllung aller er-forderlichen Kriterien kann der Antragsteller daraufhin beim Vorstand 3 Namensvorschläge für die Zuchtstätte einreichen, von denen einer national, bzw. auf Wunsch auch international für ihn geschützt wird.
Werden bei der Besichtigung Mängel festgestellt, so hat der Antragsteller 6 Wochen Zeit, diese zu beheben. Danach erfolgt eine Nachkontrolle durch einen Bevollmächtigten des CfAC e.V.
Die Zuchtstättenkontrolle wird zu Beginn eines jeden genutzten Zuchtjahres wiederholt. Es besteht auch die Möglichkeit der Kontrolle durch einen Tierarzt mittels eines Formblattes des CfAC e.V. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand des CfAC e.V.
Nur besichtigte Zuchtstätten ohne Mängel ( auch nach Nachbesserung ) erhalten die Genehmigung zur CfAC e.V.-Zuchtstätte und können einen Zuchtstättennamen schützen lassen.
Der Vorstand behält sich vor, bei Bedarf jederzeit unangekündigt Nachkontrollen durchzuführen und bereits erteilte Genehmigungen zeitweise oder auch ganz zu widerrufen.
Zuchttiere
Alle Zuchttiere müssen vor dem Zuchteinsatz folgende Gesundheitskontrollen durchlaufen:
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Augenuntersuchung auf CEA-PRA und KAT, möglichst im Alter von 6-8 Wochen
Bei DOK-freien Hunden zusätzlicher Gentest auf CEA-Choroidale Hypoplasie
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Untersuchung auf MDR1-Defekt
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Röntgenologische Untersuchung auf HD (Auswertungsbogen vom CfAC e.V. verwenden), bei Rüden im Alter von mind. 15 Monaten, Hündinnen mind. 14 Monate
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Allgemeiner Gesundheitscheck (Vordrucke des CfAC e.V.)
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DNA-Sequenzierung (Vordrucke über CfAC e.V.)
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Kennzeichnung mit Mikrochip
Zur Zuchtzulassung muss ein Antrag auf Zuchttauglichkeit (von einem anerkannten Zuchtwart des CfAC e.V. oder einem Tierarzt ausgefüllt) zusammen mit dem Abstammungsnachweis, je einem aktuellen aussagekräftigen Bild von beiden Körperseiten und ein Kopfportrait von Vorne, sowie alle Ergebnisse der Gesundheitskontrollen (s.o.) eingereicht werden. Ferner muss der Hund vor dem Zuchteinsatz den Gelassenheitstest bestanden haben.
Der Vorstand berät daraufhin nach Vorlage aller Unterlagen über die Zuchtzulassung des Hundes. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:
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Übereinstimmung des Hundes mit dem Standard für American Collies des CfAC e.V.
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Allg. Gesundheitscheck o.B.
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PRA-KAT-frei.
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NUR CEA-frei und Stadium 1 erlaubt, (wobei: CEA-1 darf nur mit CEA-frei angepaart werden)Bei CEA folgende Einteilung in drei Stadien:
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Stadium 1: Blasse Gebiete im Augenhintergrund (Choroidale Hypoplasie)
Ausgeprägte Verdrehung der Netzhautgefäße
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Stadium 2: Vertiefung in oder nahe der Papille ( Kolobom)
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Stadium 3: Ektasie der hinteren Lederhaut mit oder ohne Netzhautablösung oder innerer Augenblutung
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HD A-C erlaubt, (wobei: HD-C darf nur mit HD-A angepaart werden)
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Bestandener Gelassenheitstest ( siehe Anhang )
Der Vorstand kann die Zuchtzulassung mit Einschränkung erteilen, z.B. dürfen HD-C Hunde nur mit HD-A Hunden angepaart werden oder CEA-1 nur mit CEA-frei.
Anerkennung clubfremder Zuchttiere
Der Hund muss einen Abstammungsnachweis von einem der folgenden Verbände bzw. Dachverbände besitzen:
- -amerikanischer Dachverband AKC oder CKC
- -internationaler Dachverband FCI
Die Anerkennung weiterer, oben nicht benannter Verbände, kann beim Vorstand beantragt werden. Die endgültige Entscheidung der Anerkennung liegt beim Vorstand.
a) Noch nicht zuchttauglich geschriebene Hunde von anderen Vereinen
Für noch nicht zuchttauglich geschriebene Hunde gelten die gleichen Bedingungen zur Zuchtzulassung wie für clubintern gezogene Hunde.
b) Bereits zuchttauglich geschriebene Zuchttiere von anderen Vereinen
Folgende Unterlagen müssen beim Vorstand eingereicht werden:
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Augenuntersuchung auf CEA-PRA und KAT, möglichst im Alter von 6-8 Wochen
Bei DOK-freien Hunden zusätzlicher Gentest auf CEA-Choroidale Hypoplasie
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Untersuchung auf MDR-Defekt
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Röntgenologische Untersuchung auf HD ( Auswertungsbogen vom CfAC e.V. verwenden), bei Rüden im Alter von mind. 15 Monaten, Hündinnen mind. 14 Monate (Entfällt, wenn der Hund bereits untersucht wurde und das Ergebnis im Abstammungsnachweis vermerkt wurde)
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Allgemeiner Gesundheitscheck ( Vordrucke des CfAC e.V.)
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DNA-Sequenzierung ( Haarprobe) ( Vordrucke über CfAC e.V.)
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Kennzeichnung mit Mikrochip ( falls noch nicht geschehen )
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Original-Abstammungsnachweis
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je ein aktuelles aussagekräftiges Bild von beiden Körperseiten und ein Kopfportrait von Vorne
Der Vorstand berät daraufhin nach Vorlage aller Unterlagen über die Anerkennung des Hundes. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:
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Übereinstimmung des Hundes mit dem Standard für American Collies des CfAC
-
Allg. Gesundheitscheck o.B.
-
PRA-KAT-frei
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NUR CEA-frei und Stadium 1 erlaubt, ( wobei: CEA-1 darf nur mit CEA-frei angepaart werden) Bei CEA folgende Einteilung in drei Stadien:
-
Stadium 1: Blasse Gebiete im Augenhintergrund (Choroidale Hypoplasie)
Ausgeprägte Verdrehung der Netzhautgefäße
-
Stadium 2: Vertiefung in oder nahe der Papille ( Kolobom)
-
Stadium 3: Ektasie der hinteren Lederhaut mit oder ohne Netzhautablösung oder innerer Augenblutung
-
HD A-C erlaubt, (wobei: HD-C darf nur mit HD-A angepaart werden)
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Bestandener Gelassenheitstest des CfAC e.V. bzw. Nachweis zur Ausbildung zum Rettungshund, Behindertenbegeleithund o.ä. Wesenstest. Der Club behält sich die Anerkennung vor, es entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
Der Vorstand kann die Zuchtzulassung mit Einschränkung erteilen, z.B. dürfen HD-C Hunde nur mit HD-A Hunden angepaart werden oder CEA-1 nur mit CEA-frei.
ALLGEMEIN GILT: Die Anerkennung bereits zuchttauglich geschriebener Hunde erfolgt vorerst kostenfrei!
Zuchtlenkungsprogramm MDR1-Defekt
Die Untersuchung aller Zuchthunde auf MDR-1 Defekt ist erforderlich. Jeder im CfAC e.V. geborene Welpe wird ebenfalls untersucht, den Besitzern wird das Ergebnis mit der Infobroschüre der Uni Gießen sofort nach Erhalt mitgeteilt.
Um vom MDR1 Defekt betroffene Welpen gänzlich zu vermeiden, muss mindestens ein Zuchtpartner genetisch frei (MDR1 +/+) sein. Begründete Ausnahmen nach der bisherigen Regelung sind möglich, müssen jedoch vom Vorstand genehmigt werden. Diese neue Regelung tritt in Kraft für Zuchtanträge ab dem 01.01.2010.
Zuchtlenkungsprogramm CEA-Choroidale Hypoplasie
1) Alle Welpen werden weiterhin beim DOK-Facharzt untersucht.
2) Alle Zuchthunde, die laut DOK-Augenuntersuchung als frei von erblichen Augenkrankheiten befunden wurden, müssen vor der Zuchtverwendung den Gentest auf CEA-Choroidale Hypoplasie durchlaufen. Sollte der Gentest erweisen, dass ein Hund tatsächlich von der Choroidalen Hypoplasie betroffen ist, wird der offizielle Augenstatus dahingehend abgeändert und als CEA1-mild eingestuft.
3) Bei Verpaarungen muss mindestens 1 Partner ein gengetesteter carrier oder non-carrier sein. So wird der Anteil der betroffenen Welpen auf unter 50% gesenkt.
Die nächste Stufe des Zuchtlenkungsprogramms wird in Absprache mit dem Spezialzuchtleiter baldmöglichst umgesetzt. Demnach dürfen dann betroffene Zuchthunde (milde) nur noch mit non-carriern für die Choroidale Hypoplasie verpaart werden. So wird der Anteil der betroffenen Welpen auf unter 25% gesenkt (hervorgehend nur noch auch den carrier x carrier Verpaarungen).
Die letzte Stufe des Zuchtlenkungsprogramms wird beinhalten, dass mindestens ein Zuchtpartner ein gengetesteter non-carrier sein muss, um die Zahl der betroffenen Welpen auf 0% zu senken.
Zuchtpraxis
Zuchtantrag
Jede Bedeckung muss zur Erhaltung der Rassegesundheit vom Vorstand im Vorwege genehmigt worden sein. Der Besitzer der Hündin muss mind. 4 Wochen vor der geplanten Bedeckung beim Vorstand einen Zuchtantrag stellen, in dem er für die zu bedeckende Hündin bis zu drei auserwählte Deckrüden auswählt und die Genehmigung zur Bedeckung beantragt. (Vordruck CfAC e.V.). Für alle Hunde sind Kopien der Abstammungsnachweise beizufügen.
Generell gilt:
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-alle Zuchttiere müssen zum Zeitpunkt des Antrages bereits die Zuchtzulassung des CfAC e.V. besitzen.
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die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung von evtl. Einschränkungen
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keine Merle x Merle Anpaarungen!
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-die Blutsverwandtschaft bei Verpaarungen mit gemeinsamen Vorfahren (Berechnung des Ahnenverlustkoeffizienten AVK bis zur 4. Generation, also 30 Ahnen) darf 80% (entspricht einem AVK von 0,8) nicht unterschreiten. (Berechnung durch den CfAC e.V.). Erlaubt sind z.B.: Anpaarungen von Cousin/Cousine oder blutsverwandte Nichte/Onkel oder Neffe/Tante, sofern es nur einen gemeinsamen Vorfahren gibt. Nicht genehmigt werden z.B. Vollgeschwister-, Halbgeschwisteranpaarungen, Vater/Tochter oder Mutter/Sohn, sowie Großvater/Enkelin bzw. Großmutter/Enkel.
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-die letzte erfolgreiche Bedeckung der Hündin muss mindestens 300 Tage her sein (bei totgeborenen Würfen oder Wurfstärken von max. 2 Welpen ist auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung möglich. Die endgültige Entscheidung trifft der Vorstand)
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-wurden im vorherigen Wurf mehr als 8 Welpen aufgezogen, so muss der Abstand zwischen den Bedeckungen zum nächsten Wurf mind. 360 Tage betragen
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-die Bedeckung muss vor Vollendung des 7. Lebensjahres der Hündin vollzogen worden sein. Sobald die Hündin 7 Jahre alt ist, erlischt jegliche erteilte Deckerlaubnis
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-auf Antrag kann die Zuchtverwendungsdauer einer Hündin befristet verlängert werden, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Tierarztes vorliegt. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Vorstand des CfAC e.V.
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-bei Rüden endet die Zuchtverwendung in der Regel mit der Vollendung des 8. Lebensjahres. Sie kann jedoch auf Antrag mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Tierarztes vorliegt. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Vorstand des CfAC e.V.
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-Bei Fehlbedeckungen (Bedeckungen ohne genehmigten Zuchtantrag ) werden keine Abstammungsnachweise erstellt
Deckschein/Wurfmeldung
Die erfolgte Bedeckung ist auf dem Deckschein/ Wurfmeldung (Vordruck CfAC e.V.) vom Deckrüdenbesitzer zu bestätigen.
Nach der Geburt der Welpen ist die Wurfmeldung innerhalb von 10 Tagen an den 1.Vorsitzenden des Clubs für Amerikanische Collies e.V. zu senden.
Wurfabnahme
Der Züchter bekommt dann vom CfAC e.V. ein Formular zu Wurfabnahme sowie Probenröhrchen und erforderliche Unterlagen von dem Institut zur DNA-Genotypisierung ( sog. Vaterschaftstest ) zugesandt. Die Wurfabnahme erfolgt ausschließlich von einem Tierarzt oder einem Zuchtwart des CfAC e.V. Bei der Wurfabnahme im Alter von 7-8 Wochen wird
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-der Zustand der Hündin und der Welpen beurteilt
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-jeder Welpe ISO-gechipt ( die Ident-Codes werden auf dem Formular vermerkt )
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-jedem Welpen wird eine Speichelprobe entnommen und zusammen mit seinem Ident-Code, Namen und Geburtsdatum vom Tierarzt direkt an das Untersuchungsinstitut zur DNA-Sequenzierung versandt. Die Ergebnisse gehen direkt an den CfAC e.V. und werden dem Züchter in Kopie übersandt
Das Wurfabnahme-Protokoll wird vom Züchter direkt an den CfAC e.V. gesandt. Die Erstellung der Abstammungsnachweise geschieht nach einwandfreier Klärung der Elternschaft.Es werden nur Abstammungsnachweise für Welpen erstellt, die aus genehmigten Anpaarungen und geklärter Elternschaft stammen!
Vorsorgeuntersuchungen bei Welpen
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-Alle Welpen und Zuchthündinnen müssen in regelm. Abständen nach veterinärmedizinischem Standard gegen Wurmbefall behandelt werden.
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Im Alter von mindestens 56 Tagen erfolgt die erste Grundimmunisierung gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose und Hepatitis.
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-Im Alter zwischen dem 42. und 56. Lebenstag (Alter 6-8 Wochen) erfolgt eine anerkannte Augenuntersuchung auf CEA-PRA-KAT. Die Untersuchungsergebnisse sind dem CfAC e.V. in Kopie mitzuteilen.
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-der MDR1-Status eines jeden Welpens muss bekannt sein. Bei Verpaarungen mit eindeutigem MDR1 Ergebnis für ALLE Welpen (Verpaarung von MDR1 +/+ mit MDR1 +/+ oder MDR1 +/+ mit MDR1 -/-) braucht keine Genuntersuchung für die Welpen erfolgen, da das Ergebnis berechenbar und eindeutig ist. Bei allen anderen Verpaarungen muss für jeden Welpen eine Genuntersuchung durchgeführt werden, um den MDR1-Status eindeutig bestimmen zu können. Die Untersuchungsergebnisse sind dem CfAC e.V. in Kopie mitzuteilen
Verkauf der Welpen
- Die Adressen der neuen Welpenbesitzer sind mit deren Erlaubnis (im Kaufvertrag regeln) dem CfAC e.V. binnen 4 Wochen nach Verkauf mitzuteilen
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Dem Welpenkäufer sind die Ahnentafel, die Unterlagen der Genotypisierung, Impfpass sowie das Ergebnis der Augenuntersuchung im Original nach voller Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises zu übergeben.
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Die Abgabe der Welpen erfolgt frühestens ab dem 57. Lebenstag.
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Der Züchter meldet alle Welpen mit Chip-Nr. und allen Daten nach Verkauf bei TASSO e.V. an. Der Tasso-Pass wird dann direkt an die neuen Besitzer gesandt. Anmeldeformulare sind kostenlos bei jedem Tierarzt oder über den CfAC e.V. zu beziehen.
Gebühren
Alle Gebühren sind laut der aktuellen Gebührenordnung an den CfAC e.V. zu entrichten
Zusätze und Änderungen
Zusätze und Änderungen müssen auf einer Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Service Internet
Der CfAC e.V. präsentiert sich und seine Züchter unter www.CfAC.de im Internet.
Folgende Themengebiete werden präsentiert:
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Vorstellung des Clubs für Amerikanische Collies mit Erläuterung des Qualitätsmerkmals „kontrollierte und geprüfte Zuchtstätte", sowie deren Bedingungen und Vorteile für die Rasse American Collie, für Züchter, Käufer
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Zentrale Welpenvermittlung
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Vorstand
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Zuchtordnung
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Gebührenordnung
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Veranstaltungen
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Anerkannte Deeckrüden
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American Collie-Clubheft
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Impressum
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Kontakt
Genehmigt: Visselhövede, 21. Februar 2010
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